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50.000 VoltJustizwachebeamte können künftig mit Starkstrom gegen revoltierende Häftlinge vorgehen.Jede Justizanstalt in Österreich wird mit Elektroschockgeräten ausgestattet. Das erklärte Justizministerin Karin Miklautsch, nachdem ein Gutachten von Gerichtsmedizinern den Elektrowaffen bescheinigt hatte, dass sie relativ harmlos seien. Keine Verletzungen zu erwarten Die Stromstöße verursachen laut den Gerichtsmedizinern keine Verletzungen oder Langzeitschäden. Sie haben keine Auswirkungen auf Herzschrittmacher und können keine Herzrhythmusstörungen verursachen. Wie in allen Gutachten ist von einem Restrisiko die Rede. Dieses könne allerdings ausgeschaltet werden, wenn unmittelbar nach dem Angriff ein Defibrillator in der Nähe sei. "Das ist in unserem Fall gegeben, da wir die Waffe ausschließlich in geschlossenen Räumen einsetzen", sagt Dr. Karl Drexler vom Justizministerium. Im äußersten Notfall Nicht jeder Justizwachebeamte in Österreich bekommt einen Taser 26. Jede Justizanstalt wird mit bis zu zwei Geräten ausgestattet, mit Ausnahme der Josefstadt sie bekommt fünf. Nur speziell ausgebildete Beamte der Einsatzgruppen in den Justizanstalten dürfen den Elektroschocker anwenden und nur im äußersten Notfall als gelinderes Mittel nach dem Waffengebrauchsgesetz. Stromschlag statt Fausthieb Auch Harald Gerstel, FCG-Gewerkschafter in der Justizanstalt Stein ist zufrieden mit der neuen Bewaffnung. "In den meisten Fällen müssen wir uns auf unsere Körperkraft verlassen", sagt Gerstel. "Weil Schusswaffen auf zehn Quadratmetern nicht einsetzbar sind, ohne einen Querschläger zu riskieren oder Opfer der eigenen Waffe zu werden, wenn man sie einem der Gegner entreißt. In Einzelfällen werden die Taser ihren Zweck erfüllen." Lesen Sie mehr über den Taser in "Kriminalpolizei", Ausgabe 4/2004: kripo-online.at, 5. März 2005
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