Nicht jeder Justizwachebeamte in Österreich bekommt einen Taser


 

       

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50.000 Volt

Justizwachebeamte können künftig mit Starkstrom gegen revoltierende Häftlinge vorgehen.

Jede Justizanstalt in Österreich wird mit Elektroschockgeräten ausgestattet. Das erklärte Justizministerin Karin Miklautsch, nachdem ein Gutachten von Gerichtsmedizinern den Elektrowaffen bescheinigt hatte, dass sie relativ harmlos seien.
Die "Taser 26" verschießen zwei hauchdünne Stahlfäden, die sich mit Widerhaken am Gewand des Gegenüber festkrallen. Durch die Stahlfäden wird ein Stromimpuls geleitet, mit einer Leistung von einem Tausendstel Ampere zu 50.000 Volt. Das macht den Angegriffenen für fünf bis zehn Sekunden kampfunfähig. Die Waffe kann auf eine Entfernung bis zu sieben Metern angewendet werden.

Keine Verletzungen zu erwarten

Die Stromstöße verursachen laut den Gerichtsmedizinern keine Verletzungen oder Langzeitschäden. Sie haben keine Auswirkungen auf Herzschrittmacher und können keine Herzrhythmusstörungen verursachen. Wie in allen Gutachten ist von einem Restrisiko die Rede. Dieses könne allerdings ausgeschaltet werden, wenn unmittelbar nach dem Angriff ein Defibrillator in der Nähe sei. "Das ist in unserem Fall gegeben, da wir die Waffe ausschließlich in geschlossenen Räumen einsetzen", sagt Dr. Karl Drexler vom Justizministerium.
Aus den USA, Spanien, Deutschland und der Schweiz werden positive Erfahrungen berichtet. Das FBI setzt die Waffe auch in Flugzeugen gegen Hi-Jacker ein. Zu Zwischenfällen mit Gesundheitsbeeinträchtigungen ist es bisher noch nicht gekommen.

Im äußersten Notfall

Nicht jeder Justizwachebeamte in Österreich bekommt einen Taser 26. Jede Justizanstalt wird mit bis zu zwei Geräten ausgestattet, mit Ausnahme der Josefstadt – sie bekommt fünf. Nur speziell ausgebildete Beamte der Einsatzgruppen in den Justizanstalten dürfen den Elektroschocker anwenden und nur im äußersten Notfall als gelinderes Mittel nach dem Waffengebrauchsgesetz.
"Eine alte Forderung von uns", sagt FSG-Gewerkschafter Franz Pauser. "Die Taser sind nicht nur zum Schutz der Beamten, auch für die Gefangenen ist er das mildeste Mittel." Andere mindergefährliche Waffen sind in Gefängnissen problematisch.
Tränengas oder Pfeffersprays "verseuchen" einen Zehn-Quadratmeter-Raum, wie es die Zellen sind, für mehrere Tage. Hinzu kommt: Versuchen die Beamten einen revoltierenden Häftling "auszuräuchern", kann das zum Bumerang werden. Wenn sie in eine geschlossene Zelle sprayen, öffnet der Häftling das Fenster, setzt sich nah zu den Gitterstäben zur frischen Luft – und wenn die Beamten die Tür öffnen, kommt ihnen durch die Sogkraft des Luftzugs das Gas entgegen. Und in manchem rasenden Tobsuchtsanfall oder im Drogenrausch lässt der Pfeffer die Gefangenen unbeeindruckt. So mancher Polizist kennt das aus Einsätzen gegen Suchtgifthändler.

Stromschlag statt Fausthieb

Auch Harald Gerstel, FCG-Gewerkschafter in der Justizanstalt Stein ist zufrieden mit der neuen Bewaffnung. "In den meisten Fällen müssen wir uns auf unsere Körperkraft verlassen", sagt Gerstel. "Weil Schusswaffen auf zehn Quadratmetern nicht einsetzbar sind, ohne einen Querschläger zu riskieren oder Opfer der eigenen Waffe zu werden, wenn man sie einem der Gegner entreißt. In Einzelfällen werden die Taser ihren Zweck erfüllen."

Lesen Sie mehr über den Taser in "Kriminalpolizei", Ausgabe 4/2004:
Mit Pfeil und Bogen

kripo-online.at, 5. März 2005