Strafmilderung für "reuige" Terroristen


 



Der Terror hat seine Ziele nicht erreicht


 
 



Terrorismus wird den Rechtsstaat nicht beugen.

 

 

       

Ellingers Kommentar

Gesetze gegen Bomben

Maître Saint Auban: "Vergesst nicht, die Geschichte wird mit Blut geschrieben!"

Die ersten Worte von Kaiser Wilhelm I nach dem dritten auf ihn verübten Attentat von 1878 Unter den Linden sollen gewesen sein: "Ich begreife nicht, warum immer auf mich geschossen wird".
Im Prozess gegen die Mörder des Königs Alexander von Jugoslawien 1934 in Marseille (der Mord wurde vom faschistischen Italien bezahlt), schloss der wortgewaltige Verteidiger Maître Saint Auban sein Plädoyer mit den Worten: "N’oubliez pas que l’histoire est écrite avec du sang!" (Vergesst nicht, die Geschichte wird mit Blut geschrieben!).

Politische Morde. Die politischen Morde und Revolutionen seit Beginn der Neuzeit in Europa sind ein beredtes Beispiel für diese Behauptung. 1584 starb Wilhelm von Oranien durch die Hand Balthasar Gérards, Heinrich III von Frankreich wurde 1589 von Jaques Clément, Heinrich IV von Frankreich 1610 von François Ravaillac ermordet; 1757 versuchte Alphons Damiens König Ludwig XV von Frankreich zu töten, in Schweden war es 1792 der von Guiseppe Verdi in "Un Ballo in Maschera" zum Eifersuchtsmörder gemachte Hauptmann Graf Jacob Johan Anckarström, der König Gustav III Adolf ermordete; in Russland war es 1801 die Adelsverschwörung des Grafen Pahlen, die Zar Paul I ums Leben brachte, vier Mordversuche wurden auf Queen Victoria verübt. 1854 starb Herzog Karl III von Parma von Mörderhand, am 07.05.1866 verübte der Student Cohen-Blind ein Revolverattentat auf Bismarck. Auf Kaiser Wilhelm I, dessen denkwürdiger Ausspruch eingangs zitiert wurde, wurden insgesamt vier Attentate verübt. Das letzte 1883 war ein gleichfalls erfolgloser Anschlag mit Dynamit.
Gegen den russischen Zaren Alexander II wurden gleichfalls vier Attentate verübt. Erst der vierte Versuch glückte. Alexanders Kutsche wurde 1881 in St. Petersburg in die Luft gesprengt. 1887 misslang ein Attentat auf Zar Alexander III. Einer der Täter Alexander Uljanow wurde zum Tode verurteilt. Sein jüngerer Bruder Vladimir – er wurde später als Lenin bekannt – schwor Rache, die ihm allerdings erst 30 Jahre später, 1917, durch die Umkehrung des Terrors, nämlich dem "Terror von oben", dem Staatsterror, glückte. Am 28. Juni 1914 wurde der Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand von Österreich-Este und dessen Gattin, die Herzogin Sophie von Hohenberg, in Sarajewo von Gavrilo Princip erschossen.
Die Attentate auf Kaiser Wilhelm I brachten nicht das Ende der Monarchie, andere Umstände führten es schließlich herbei. Die Attentate auf Zar Alexander II waren wohl im vierten Anlauf erfolgreich, der Zar war tot, aber die von den Attentätern erwartete Revolution – der Aufstand des Volkes – fand nicht statt. Der Mord am Thronfolgerehepaar in Sarajewo hatte den 1. Weltkrieg zur Folge. Das Ziel, die Schaffung eines Groß-Serbien ist nicht gelungen.

Ziele nicht erreicht. Später wurden Präsidenten, hohe Politiker und Industriekapitäne Opfer von Attentaten und Terroranschlägen. Die jeweiligen Ziele haben die Terroristen aber nahezu ausnahmslos nicht erreicht.
Die ETA hat die Unabhängigkeit des Baskenlandes nicht erreicht. Der IRA ist die Vereinigung des britischen Nordirlands mit der irischen Republik nicht geglückt. Die Roten Brigaden haben ebensowenig ihr Ziel erreicht, wie die italienischen Rechtsterroristen. Die RAF gab 1997, nach dem Zusammenbruch des Ostblocks, auf. Auch die französische Action directe existierte nur 8 Jahre lang und war 1987, ohne etwas erreicht zu haben, am Ende, als ihre Führungsspitze verhaftet wurde.
Attentate, Morde und Bombenanschläge führten nicht zur Verwirklichung der terroristischen Ziele.

Verschärfung der Gesetze. Die Staatsmacht reagierte mit unterschiedlicher Intensität in beinahe allen betroffenen Staaten nach dem gleichen Muster: mit der Verschärfung der Gesetze. So war etwa die Folge der Anschläge von 1878 gegen den deutschen Kaiser Wilhelm I das Sozialistengesetz "gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie". Das Vereinsrecht wurde erheblich restriktiver und das Straf- und Presserecht sowie die Zugriffsmöglichkeiten der Polizei wurden erweitert. 1883 wurde ein Sprengstoffgesetz erlassen, das hohe Strafen für den illegalen Besitz und die Verbreitung vorsah.
Nach der Ermordung des Dichters August von Kotzebue wurden die Karlsbader Beschlüsse erlassen. Nach diesen Beschlüssen gingen die deutschen Fürsten gegen "Demagogen" vor. Verdächtige Professoren wurden entlassen, Burschenschaften aufgelöst, die Studenten von den Universitäten aus und in Gefängnisse eingewiesen, Bücher, Zeitschriften verboten und sogar das Turnen untersagt, weil es angeblich die Sicherheit des Volkes gefährdete.
Nach der Ermordung des russischen Zaren Alexander II wurden seine Mörder, Angehörige der Revolutionären Gruppe Narodnaja Wolja zum Tode verurteilt und hingerichtet. Fast alle Mitglieder der Narodnaja Wolja wurden verhaftet und ein Gesetz zum Schutz des Staates erlassen. Dieses Gesetz schränkte die Freiheit der Universitäten sowie die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ein, beseitigte die Unabhängigkeit der Gerichte, um allfälligen Freisprüchen in Attentatsprozessen vorzubeugen. Viele Prozesse und Deportationen nach Sibirien folgten.
Gegen die Weimarer Republik regte sich sowohl rechts- als auch linksradikaler Widerstand. Seinen Höhepunkt erreichte er 1921 und 1922 mit der Ermordung Matthias Erzbergers und Walter Rathenaus durch die rechtsradikale Organisation "Consul". Reaktion auf diese Attentate war das Gesetz zum Schutz der Republik von 1922. Es enthielt alle Strafbestimmungen für republikfeindliche Handlungen und Äußerungen, darunter die Todesstrafe für die Zugehörigkeit zu Organisationen, die das Ziel hatten, Mitglieder von Reichs- und Landesregierungen zu töten. Den Landesregierungen wurde das Recht eingeräumt, republikfeindliche Parteien zu verbieten.

Sondergesetze auch in Frankreich

Die Reaktionen auf den neuen europäischen Terrorismus, der etwa 1968 in Spanien, 1969 und 1970 in Italien, 1972 in Nordirland ebenso wie in den 70er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland begann, waren sehr unterschiedlich. Die Sozialisten in Frankreich vertrauten zunächst dem vorhandenen justiziellen Instrumentarium. Dies hatte Vorwürfe aus der Bundesrepublik Deutschland und Italien zur Folge, die den Franzosen Laxheit vorwarfen. Der französische Außenminister Dumas antwortete darauf, dass trotz eines riesigen Arsenals an Antiterrorismusgesetzen und Sondergefängnissen die Terroristen in Italien und der Bundesrepublik Deutschland sich in viel größerem Maßstab entwickelt hätten. Erst 1986, nach der Ermordung von Georges Besse, dem Generaldirektor von Renault, wurden auch französische Sondergesetze erlassen, der Polizeigewahrsam ohne Richter nach englischem Vorbild auf 4 Tage verlängert, ein Sondergericht in Paris eingesetzt, wie in Italien Strafmilderung für "reuige Terroristen" eingeführt und einiges mehr.
Die meisten Antiterrorgesetze wurden in Großbritannien erlassen, gegen den Terror der IRA. Sie brachten die Strafbarkeit der Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen 2 Jahre vor der Bundesrepublik Deutschland. Die Schleierfahndung, die Auskunftspflicht von Banken um die Geldwäsche der IRA aufzudecken und die polizeiliche Festnahme ohne Richter mit anschließender Inhaftierung bis zu 7 Tagen. Das allerdings wurde vom europäischen Gerichtshof 1988 als Verstoß gegen die Menschenrechte verurteilt, der schon 1978 gerügt hatte, dass die Festgenommenen auch noch gefoltert wurden.
Erstaunlich ist, dass in Großbritannien die polizeiliche Festnahme ohne Richter wiederum als Sondergesetz in Kraft getreten ist. Erstaunlich deshalb, da eine zeitlich unbeschränkte Internierung von Terrorverdächtigen in England bereits einmal möglich war. Sie wurde 1975 eingestellt, als bekannt wurde, wie viele Unschuldige eingesperrt waren. Im Jahr 2001 wurde ein neuerliches Gesetz, demzufolge terrorismusverdächtige Ausländer ohne Gerichtsverfahren für unbeschränkte Zeit interniert werden können, eingeführt. Betroffen davon sind überwiegend Asylsuchende, die nicht sofort ausgewiesen werden können. England hat also schon vor einigen Jahren in sehr bedenklicher Weise das eingeführt, worüber bei uns und vor allem in der Bundesrepublik Deutschland heftig diskutiert wird.
Auch in Italien wurden mit Hilfe von Antiterrorgesetzen die Bürgerrechte wesentlich stärker eingeschränkt, als in anderen europäischen Ländern.

Landfriedensbruch und Vermummungsverbot

Mit der Zahl und Intensität ihrer Antiterrorismusgesetze liegt die Bundesrepublik Deutschland im vorderen europäischen Feld. In der Bundesrepublik Deutschland wurde zunächst der § 129a dStGB über die Bildung terroristischer Vereinigungen (18. August 1976) geschaffen. Dieser Paragraph wurde am 19. Dezember 1986 erweitert und die Strafdrohungen verschärft. Der Tatbestand stellt einen qualifizierten Fall der Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129) dar.
§ 129a dStGB wurde auch in dem § 138 dStGB über die Strafbarkeit der Nichtanzeige bestimmter schwerer Straftaten aufgenommen. Dagegen haben die erst im Jahre 1976 eingeführten neuen Strafbestimmungen über die verfassungsfeindliche Befürwortung bestimmter schwerer Straftaten (§ 88a) und über die Anleitung zu diesen Straftaten (§ 130a) keine selbständige Bedeutung erlangt und wurden durch das 19. Strafrechtsänderungsgesetz vom 17. August 1981 wieder aufgehoben.
Das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Versammlungsgesetzes vom 18. Juli 1985 führte wieder zu einer Verschärfung des § 125 (Landfriedensbruch), indem der Gebrauch von "Schutzwaffen" und von Mitteln zur Unkenntlichmachung (Vermummung) unter Strafe gestellt wurde, wenn die Beteiligten durch die Polizei dazu aufgefordert wurden, diese Gegenstände und Aufmachungen abzulegen oder sich zu entfernen (§ 125 Abs. 2). Darüber hinaus wurde im Versammlungsgesetz das Tragen von Schutzwaffen und Vermummung bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel oder bei Aufzügen generell verboten und als Ordnungswidrigkeit mit Geldstrafe bedroht.
Das 22. Strafrechtsänderungsgesetz vom 18. Juli 1985 hat für den Tatbestand der Sachbeschädigung (§ 303) das Antragserfordernis im Falle besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung beseitigt. § 130a dStGB über die Anleitung zu bestimmten schweren Straftaten wurde in erweiterter Form wieder geschaffen. Schließlich wurde der § 305a dStGB über die Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel, der dem Schutz gegen Zerstörung von wertvollen technischen Arbeitsmitteln, die der Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen oder Unternehmungen der Eisenbahn, Post oder des sonstigen öffentlichen Verkehrs, wie der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft oder mit anderen lebenswichtigen Gütern dienen soll, eingeführt. Geschützt wurden außerdem Kraftfahrzeuge der Polizei, der Bundeswehr und der in der Bundesrepublik stationierten Streitkräfte.

"Gesetz zur inneren Sicherheit". Schon früher wurden die Strafvorschriften über erpresserischen Menschenraub (§ 239a), Geiselnahme (§ 239b) und Angriffe auf den Luftverkehr (§ 316c) durch das 11. und 12. Strafrechtsänderungsgesetz vom 16. Dezember 1971 geschaffen. Am 18. Mai 1988 wurde das "Artikelgesetz", in Wahrheit ein ganzes Bündel von Gesetzen, das "wirksamere strafrechtliche und strafprozessuale Maßnahmen gegen den Terrorismus und Gewalttätigkeit namentlich im Zusammenhang mit Demonstrationen" schaffen sollte, verabschiedet.
Eine ganze Reihe weiterer strafrechtlicher Bestimmungen sowie das Versammlungsgesetz wurden entsprechend verschärft. Eine befristete Kronzeugenregelung wurde eingeführt und das "Gesetz zur inneren Sicherheit" Mitte 1990 verabschiedet. Dieses Gesetz enthielt neue Befugnisse für V-Leute, die rechtliche Absicherung der umstrittenen Rasterfahndung, die Möglichkeit der Geheimhaltung der Identität von Belastungszeugen im Strafprozess, die Telefonüberwachung auch bei Verfahren wegen Bandendiebstahls und gewerbsmäßiger Hehlerei, die Beschlagnahme des Vermögens rechtskräftig verurteilter Straftäter und ohne richterliche Kontrolle sollen Abhöreinrichtungen und Videokameras zur Anwendung gelangen können, wenn dies den Beamten zur Sicherung ihrer Arbeit erforderlich scheint. Verteidigerausschluss, Kontaktsperre, Ausschluss der Angeklagten vom Verfahren, Kontrolle der Korrespondenz, Schleppnetzfahndung bis hin zu Trennscheiben in den Sprechzimmern der Gefängnisse wurde eigentlich überwiegend in Form von Sondergesetzen und Anlassgesetzen geschaffen.

Moderate Modifikationen in Österreich

Vergleichsweise waren die "Antiterrorgesetze" in Österreich, das bis heute als terroristischer Ruheraum gilt, durchaus moderat. Österreich kam mit dem seit 1975 bestehenden strafrechtlichen Instrumentarium durchaus aus. Nur einige wenige Modifikationen, insbesondere im Verfahrensrecht, wie der "kleine und große Lauschangriff, die Rasterfahndung, die Verrechtlichung des Einsatzes von verdeckten Ermittlern und die Änderungen einiger materiellrechtlicher Bestimmungen, sowie insbesondere das Sicherheitspolizeigesetz brachten einige im großen und ganzen durchaus vernünftige Neuerungen. Eine echte "Kronzeugenregelung" gibt es in Österreich (gottlob) nicht, bedauerlicherweise auch kein wirklich wirksames Zeugenschutzprogramm.
Versucht man ein zugegebenermaßen sehr vereinfachendes und verkürzendes Resümee der Wirkung von Terrorismus und dessen Bekämpfung zu ziehen, so ergibt sich, dass eigentlich beide nicht besonders wirkungsvoll waren. Der Terror hat – wie bereits dargelegt – seine Ziele weitgehend nicht erreicht. Aber auch die Bekämpfung mittels des Strafgesetzbuches war wenig erfolgreich. Wirkungsvoller waren jeweils die Initiativen des Verfahrensrechtes, allerdings unter Inkaufnahme der Einschränkung bürgerlicher Freiheiten und vor allem ein hoher Fahndungsdruck.
Das Ende der deutschen Monarchie haben die Anlassgesetze nicht verhindert. Auch die gesetzlichen Maßnahmen in Russland haben weder ein weiteres Attentat auf den Zar Alexander III noch letztlich den Untergang des Zarentums verhindert.
Die Gesetze zum Schutz der Weimarer Republik konnten deren Untergang 11 Jahre nach ihrer Schaffung nicht verhindern.
Das Ergebnis der umfangreichen Antiterrorgesetze Großbritanniens war niederschmetternd. Der Terrorismus der IRA wurde erst 1998 aus rein politischen Gründen weitgehend beendet. Das Wood Friday Agreement brachte einen Kompromiss über die Autonomie Nordirlands unter der gemeinsamen Regierung der alten Feinde, der Katholischen Nationalisten, die zu Irland wollten und der Evangelischen Loyalisten, die bei England bleiben wollten. Es herrscht ein brüchiger Friede, aber seither ohne Terroranschläge.
Auch die italienischen Antiterrorgesetze brachten eigentlich nicht sehr viel. Die wirksamste Waffe war eine besondere Art von Sondergesetz, keine Kronzeugenregelung, sondern ein Gesetz über "reuige Terroristen". Nicht derjenige, der andere belastete wurde belohnt, sondern den Richtern wurde Strafmilderung ermöglicht, wenn ein Angeklagter seine eigene Tat eingestand. Dieses Gesetz führte 1982 zu einer Verhaftungswelle und zum Ende der "Anni di piombo", der bleiernen Jahre von 1970 bis 1982. Auch der Terrorismus von rechts endete 2 Jahre später eigentlich von selbst, ohne dass trotz hoher Opferzahlen ein einziger Täter vor Gericht gestellt worden war. Offenbar wurde hier von an sich bekannten Seilschaften alles zugedeckt.
Die geschilderten französischen Maßnahmen gegen die Action directe hatten kaum einen Einfluss auf den Terror dieser Gruppe. Erst die Intensivierung der Fahndung und die daraus resultierende Verhaftung von den Mördern des Renault-Chefs, Rouillan und Ménigon, brachten das Ende des Terrors.

Gegenterror. Der Kampf gegen die ETA in Spanien benötigte von Anfang an keine Sondergesetze, sondern das normale Strafrecht. Vor allem Franco bediente sich (bedauerlich zu sagen: erfolgreich) des Gegenterrors. Erst seit Ende der 90er Jahre brachte die intensivierte Fahndung größere Erfolge, vor allem durch die Zusammenarbeit mit Frankreich, gegen die sich die spanische Regierung vorher immer gewehrt hatte. Die Zurückdrängung des Terrors der ETA, völlig zu Ende ist dieses Kapitel noch nicht, immer noch mordet die ETA, ist Folge einer politischen Entwicklung. Bald nach Francos Tod erhielten die Basken 1979 unter der Regierung Suárez die am weitesten gehende Autonomie in Europa. Die Folge davon ist eine völlige Ablehnung des ETA-Terrorismus durch die Baskische Bevölkerung. Diese Terrorgruppe hat daher ihre Basis im Volk verloren.
Die deutschen Sondergesetze gegen die RAF und die Roten Zellen, aber auch gegen den vergleichsweise wenig effektiven rechten Terror waren kaum erfolgreich. Die RAF mordete auch nach Schaffung eines Sondergesetzes nach dem anderen noch bis zu 20 Jahre nach der Verhaftung der ersten Generation weiter. Erst 1997, nach dem Zusammenbruch des Ostblocks hat die 3. und 4. Generation endlich eingesehen, dass es eigentlich sinnlos ist, für eine imaginäre Revolution weiter zu bomben und zu morden.
In Österreich musste sich das rechtliche Instrumentarium gegen den Terrorismus bisher - Gott sei Dank - nicht bewähren.
Auch künftighin wird der sogenannte "neue Terror", gemeint ist damit der islamistische Terrorismus, seine Ziele nicht erreichen. Es wird viele, viel mehr Opfer als durch den bisher bekannten Terrorismus geben, aber der gefestigte Rechtsstaat wird nicht zu beugen sein.
Auch weiterhin werden Sondergesetze und Anlassgesetzgebung wenig Erfolg im Kampf gegen den Terror bringen. Erfolgreich wird – wie sich schon bisher gezeigt hat – nur eine intensive Fahndung und die stetige Verbesserung von Ermittlungsinstrumentarien sein.
Alfred Ellinger