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Titelthema
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Tatort Kinderzimmer
Wenn Familienmitglieder Kleinkinder missbrauchen, besteht kaum eine Chance, sie der Taten zu überführen.
Mit Hilfe einer gynäkologischen Untersuchung wurde nachgewiesen, dass an einer 8-jährigen Niederösterreicherin bereits mehrmals Geschlechtsverkehr vollzogen worden war. Der verdächtige Vater wurde freigesprochen – mangels an Beweisen. Das Kind war durch einen Unfall geistig behindert; seine Aussagen wurden angezweifelt. "Wenn vorgebrachte Beschuldigungen nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Urteil führen, wird meist schon in der Phase der Vorerhebung durch die Staatsanwaltschaft eingestellt", sagt Peter Wanke von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien. "Nicht weil die Beschuldigungen erfunden sind, sondern junge Kinder als Zeugen nicht die Aussagefähigkeit haben, die von Gerichten gebraucht wird. Dies wirkt fast wie ein Freibrief für Missbraucher. Je jünger die Kinder sind, desto seltener kommt es zur Anklage und in weiterer Folge zu Verurteilungen." Die Täter und deren Rechtsanwälte wissen das und gehen in die Gegenoffensive wenn ein Verdacht laut wird. Wanke versucht derzeit, einem 5-jährigen Niederösterreicher aus der Missbrauchsspirale zu helfen. Sein Vater, der von seiner Mutter geschieden ist, soll ihn missbraucht haben. Als der Verdacht aufkam, trat er die Flucht nach vorne an und erstattete Selbstanzeige. "Ich könnte wetten, er wird freigesprochen", sagt Wanke.
Wenig Verurteilungen bei Kleinkindern als Opfer
Das Problem ist seit längerem bekannt. Eine Lösung ist nicht in Sicht. Ende der neunziger Jahre warnte Dr. Barbara Stekl von der Frauenberatung Wien, in einer kriminologischen Studie: Wenn Kleinkinder sexuell missbraucht werden, werden die Beschuldigten selten verurteilt. Insgesamt wurden 60 Prozent der Verfahren eingestellt, die Stekl untersuchte. Fast immer waren die Opfer Kinder unter acht Jahren. In 22 Prozent der von Stekl untersuchten Fällen gingen die Verdächtigen in Untersuchungshaft, letztlich verurteilt wurden 36 Prozent der Beschuldigten. Jeder Dritte von ihnen kam mit weniger als einem Jahr Haft davon, ein Drittel mit ein bis eineinhalb Jahren und ein Drittel mit zwei bis fünf Jahren. Die meisten Verurteilungen unter eineinhalb Jahren wurden bedingt ausgesprochen – das waren insgesamt fast die Hälfte aller Verurteilungen. Die geringe Verurteiltenrate bei besonders jungen Opfern ist großteils darauf zurückzuführen, dass es keine Beweismittel gibt – lediglich die Aussage des Opfers. Es scheitert meist an der geringen Ausdrucksfähigkeit der Kinder. Es beginnt damit, dass sie keine Bezeichnungen für die Geschlechtsteile haben. Sie sind nicht in der Lage, Ereignisse chronologisch zu schildern und das im Detail. Letzteres ist auch Erwachsenen nicht lückenlos möglich – dennoch würde niemand auf die Idee verfallen, bei einem Raubopfer ein Aussagefähigkeitsgutachten einzuholen. Bei Kindern unter acht Jahren ist das fast immer der Fall. Nach einer neueren Studie aus dem Jahr 2003 von Dr. Lieselotte Brodil und Mag. Andrea Reiter hat sich an der Verurteiltenstatistik nichts zum Besseren gewendet. Die Wissenschaftlerinnen untersuchten 173 Fälle, in denen die Kinder professionelle Prozessbegleiter zur Verfügung hatten. Nur in 28 Prozent der Fälle kamen die Kinder mit den Prozessbegleiterinnen in Kontakt, bevor Anzeige erstattet worden war. In diesen Fällen konnten sie die Betreuerinnen auf den Gang zur Polizei vorbereiten. Nach der Untersuchung von Brodil und Reiter dauerten die kürzesten Verfahren drei bis sechs Monate. In U-Haft genommen wurden die Verdächtigen in 56 Prozent der Fälle; 24 Prozent der Beschuldigten wurden verurteilt.
Loyalitätskonflikt
"Verfahren, bei denen die vermutlich missbrauchten Kinder unter sechs Jahren sind, werden nach unseren Erfahrungen fast immer eingestellt", sagt Diplompsychologin Sonja Wohlatz von der Beratungsstelle Tamar. "Die Verdächtigen und ihre Anwälte wissen um die Dynamik Bescheid." Das Kind übernimmt die Verantwortung, sagt aus Loyalitätsgründen dem Täter gegenüber nicht aus, wird bei Befragungen verunsichert, in Extremfällen mit unfairen Fragen. Das Hauptproblem beim sexuellen Kindesmissbrauch ist die Nähe zwischen Opfer und Täter. Nur in 6 Prozent der Fälle kennt das Opfer den Täter nicht. In 25 Prozent der Fälle lebt es mit ihm unter einem Dach; 15 Prozent der Mütter bleiben bei ihrem Mann, auch wenn er im Verdacht steht, ihre Tochter missbraucht zu haben.
Mindestens 10.000 Fälle. Untersuchungen zufolge werden in Österreich pro Jahr mindestens 10.000 Kinder sexuell missbraucht. Angezeigt wird nicht einmal jeder zehnte Fall. Die Statistik schwankt. Das hat mehrere Ursachen: Zu Zeiten, als mehrere Organisationen das Delikt zum Thema machten, stieg die Anzeigenzahl auf über 800. Zu Zeiten, als die Polizei eine Reform nach der anderen durchmachte, wussten die Beratungsorganisationen nicht, wohin sie sich wenden sollten – die Anzeigenstatistik sank Anfang der 2000er-Jahre auf den Stand von 1995. Die Missbrauchstaten wiederholen sich immer und immer wieder. Sie dauern im Durchschnitt drei bis elf Jahre, wenn der Täter im Umfeld des Kindes zu finden ist. Die wenigsten Bezugspersonen sind sensibel genug, um die Alarmsignale der Opfer zu verstehen. Im Durchschnitt braucht ein Kind sieben Anläufe, bis jemand die Äußerungen aufgreift. Meist sind es Bezugspersonen, die nicht aus dem engsten Umfeld des Kindes stammen – Kindergärtnerinnen, Lehrer oder Lehrerinnen, Tanten oder Onkel, die sie nicht jeden Tag sehen.
Ein feines Netz von Erklärungen
Die Täter spinnen ein feines Netz um das Kind, das es ihm erschwert, sich jemandem anzuvertrauen. "Das ist so zwischen Vater und Tochter", erklärte ein Mann seiner 9-jährigen Stieftochter, als er ihr Pornovideos zeigte und sie missbrauchte. Viele Täter erklären das Geschehene als "großes Geheimnis". Andere drohen offen mit Mord – und machen damit die Aussagen des Kindes noch unglaubwürdiger. Sie drohen mit dem Heim oder damit, dass sie dem Kind den Hund wegnehmen werden. Sie leiten den Missbrauch mit "Kitzelspielen" ein, mit harmlosem "Schoß-Sitzen" oder einem "Watschenspiel". "Nach außen sind sie ‘nette’, unauffällige Menschen für die Gesellschaft", sagt Dr. Elisabeth Jupiter, Leiterin der Möwe. Auch das erschwert die Aufdeckung, etwa im Fall des "kinderliebenden" Mannes, der alle Kinder im Ort zu sich einlud, um ihnen die neuesten Spiele am Computer zu zeigen. Oder im Fall des "lieben Onkels", der die Kinder seiner Schwester in den Urlaub mitnahm und ihnen "lustige" Ferientage in Italien ermöglichte. Die Täter tarnen ihre Tat so perfekt, dass sie selbst an die vorgeschobenen Versionen glauben. "Das Kind hat immer auf mein Hosentürl geschaut", gab ein Verdächtiger zu Protokoll. Ein anderer wollte lediglich "Aufklärungsunterricht" gegeben haben. "Sie war in mich verliebt", "Sie hat sich für mich schön angezogen", "Sie war mir dankbar", "Sie ist zu mir ins Bett gekommen, nicht ich in ihres". In einem Fall musste das Opfer dem Täter Liebesbriefe schreiben. Er verwendete sie im Prozess als Beweis, dass das Mädchen ihn "verführt" habe, nicht umgekehrt. Manchen Tätern gelingt es, die Beschuldigungen als Racheaktion hinzustellen, wenn es um Scheidungs- oder Obsorgestreitigkeiten geht. In manchen Fällen haben Ermittler das Gefühl, die Anschuldigungen werden tatsächlich als Waffe in Rosenkriegen benutzt. Für Polizei und Gerichte wird es schwieriger herauszufinden, wer im Recht ist.
Kaum Sachbeweise
Beweise gibt es selten – nur in etwa 15 Prozent der Fälle. Die Übergriffe liegen meist so lange zurück, dass die Sachbeweise verwischt sind. Nach einer Studie aus dem Jahr 1989 wurden von 31 Missbrauchsopfern 21 innerhalb einer Woche nach der letzten Tat untersucht – in 9 Fällen wurden Veränderungen an den Geschlechtsteilen festgestellt. Bei den 10 Opfern, die später untersucht wurden, fanden sich nur bei einem Opfer Veränderungen. Für Ärzte ist ein Sexualdelikt ein medizinisches Problem – sie denken nicht kriminalistisch und nehmen daher selten Spuren vom Opfer. Mit Hilfe der DNA können minimale Spuren Verbrechen klären. In der Zeit zwischen Tat und Anzeige suchen Sexualopfer oft einen Arzt auf oder ein Krankenhaus. Um bereits hier Spuren abzunehmen, entwickelten der 24-Stunden-Notruf der Stadt Wien, die Wiener Krankenhäuser und die Polizei ein "Spurensicherungs-Set" für Spitalsärzte. "In der Schachtel sind alle Utensilien, die man braucht, um biologische Spuren zu sichern", erläutert die Kriminalbeamtin Uli Domes vom Kriminalkommissariat (KK) Zentrum-Ost in Wien. Das KK Zentrum-Ost schickt monatlich 4.500 DNA-Spuren zur Auswertung ein – doppelt so viele wie das zweitplatzierte KK.
Wenig Geständnisse
"Früher haben wir in achtzig Prozent der Fälle mit einem Geständnis des Täters rechnen können", sagt Leopold Lehrbaum, Leiter des Bereichs Sexualdelikte im Landeskriminalamt Niederösterreich. "Heute tendiert das gegen Null." Die Verdächtigen werden durch ihre Anwälte "gut" vorbereitet. Sie legen sich ihre Strategie so zurecht, dass sie selber daran glauben. Sie reden sich aus, etwa: "Das Kind hat als Erstes hergegriffen." Oder es handelt sich um einen Scheidungsstreit. Nach der Studie von Barbara Stekl bestritten Mitte der neunziger Jahre bereits über 70 Prozent der Verdächtigen die Tat. "Wenn die Initiative zur Aufdeckung vom Kind ausgegangen ist, hat es sich nach meiner Erfahrung bisher noch nie im Nachhinein herausgestellt, dass das Kind gelogen hat", sagt Erich Deuschlinger, Gruppenführer im KK Zentrum-Ost. Vorsichtig gehen die Kriminalisten seiner Dienststelle vor, wenn vage Vermutungen geäußert werden und im Hintergrund ein Scheidungskrieg tobt. Anfang August zeigte ein Mann einen 21-Jährigen wegen Missbrauchsverdacht an. Es handelte sich um den Sohn des neuen Lebensgefährten seiner Ex-Frau. Einziges Verdachtsmoment: Der Bursch schlafe mit der 8-jährigen Tochter des Anzeigers in einem Raum. "Nachdem die Meldung über das Jugendamt gekommen ist, können wir davon ausgehen, dass die Beamten dort die Lage für das Kind einschätzen können", sagt Erich Deuschlinger. Die Kriminalbeamten vernahmen nur den beschuldigten Burschen. Dem Mädchen ersparten sie eine Befragung. "Leitet die Untersuchungsrichterin eine Voruntersuchung ein, wird das Kind ohnehin kontradiktorisch befragt", sagt der leitende Kriminalbeamte des KK Zentrum-Ost Günther Matesic. "Es ist unser erster Versuch, einem Kind die Befragung durch die Polizei zu ersparen." In akuten Missbrauchsfällen übernimmt am KK Zentrum-Ost die Kriminalbeamtin Uli Domes die Befragung des Opfers. Bei länger zurückliegenden Übergriffen schickt sie den Akt einer Kollegin der Kriminaldirektion 3. Die Kinder werden dort "schonend" befragt. Das Zimmer ist freundlich eingerichtet, die Befragung wird auf Video aufgezeichnet und wörtlich protokolliert. In Großbritannien und Holland werden die Polizeivideos bei Gericht verwendet, in Österreich nicht. Die Gerichte halten am Grundsatz der "Unmittelbarkeit" fest: Das Gericht muss sich einen Eindruck von den Zeugenaussagen machen können. Staatsanwalt und Verteidiger müssen das Recht haben, Fragen an alle Zeugen zu stellen – auch an die Opfer.
Jede Befragung belastet das Opfer
Psychiater und Psychologen sagen, jede Befragung ist eine Belastung für das Kind – sei die Umgebung noch so freundlich, es gelte, über die traumatisierenden Ereignisse zu reden. Befürworter der Videobefragung durch die Polizei meinen, die kontradiktorische Befragung im Vorverfahren könne unterbleiben. Befürworter der kontradiktorischen Befragung im Vorverfahren meinen, die Videobefragung durch die Polizei sei überflüssig (siehe in diesem Heft: "Im Namen des Kindes"). Verfahren, die der Staatsanwalt einstellt oder die Untersuchungsrichterin, und Verfahren, die mit einem Freispruch enden, haben oft eine fatale Wirkung für die Opfer – vor allem, wenn Opfer und Beschuldigter unter einem Dach wohnen. Heilsam kann die Drohung mit einem Verfahren sein, wenn der Verdächtige ein Fremder ist und wenn alle, die mit dem Verfahren befasst sind, überzeugt sind, dass der Täter schuldig ist – aber alle wissen aus Erfahrung, das Gericht würde den Beschuldigten mangels Beweisen freisprechen: "Im Fall eines Tennislehrers befürchten wir, dass das Verfahren eingestellt wird", berichtet Peter Wanke, Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien. Falls der Beschuldigte freigesprochen wird, sind zumindest die Jugendwohlfahrt und der Tennisverband informiert. Für ein sexuell missbrauchtes Kind allerdings ist die Einstellung eines Verfahrens oder ein Freispruch des Täters immer eine Katastrophe. Durch die Übergriffe des Täters hat es das Vertrauen in einen Menschen verloren. Durch Reaktion der Justiz verliert es den Glauben an die Menschheit.
Kindern geht es nicht um Rache am Täter
Kinder wollen, dass der Missbrauch endet und dass sie ohne Angst weiterleben können. Ältere missbrauchte Kinder möchten von der Justiz ernst genommen werden. Erwachsenen Missbrauchsopfern geht es meist darum, dass der Täter nicht weitere Kinder missbraucht, und sie wollen Gerechtigkeit. Viele Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs werden erst erstattet, wenn die Opfer längst erwachsen sind. Die Verjährungsfristen für Missbrauchsdelikte liegen zwischen fünf und zwanzig Jahren und beginnen erst mit Volljährigkeit der Opfer zu laufen. Trotzdem wird jede zweite Anzeige zurückgelegt, weil die Straftaten verjährt sind. Zu Sommerbeginn dieses Jahres wurde ein Niederösterreicher zu elf Jahren Haft verurteilt, weil er seine beiden Töchter missbraucht hatte. Sechs Jahre nach dem letzten Übergriff – die Mädchen waren bereits über 20 Jahre alt – vertrauten sie sich einer Schwester des Mannes an. Die Frau zeigte ihren Bruder an. Erst in der Hauptverhandlung legte er ein Geständnis ab. "Die beiden Opfer haben heute mit schweren psychischen Problemen zu kämpfen – trotz Therapie", berichtet Leopold Lehrbaum vom LKA NÖ. Die meisten Anzeigen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs kommen über das Jugendamt oder eine private Opferschutzeinrichtung zum LKA NÖ, die wenigsten werden direkt von Opfern erstattet. "Wir arbeiten mit den Jugendwohlfahrtseinrichtungen eng zusammen", sagt Lehrbaum.
Die Tauben und die Falken Polizei und Jugendeinrichtungen zogen nicht immer an einem Strang. Letzteren ist es seit 1993 freigestellt, ob sie einen Missbrauchsverdacht an die Exekutive weitergeben oder nicht. Das vergrößerte die Distanz zwischen den "Blöcken". Erst ab Mitte der neunziger Jahre erkannten beide Seiten in einem langsamen Prozess, dass sie zusammenarbeiten sollten. Gemeinsame Ausbildungen schafften persönliche Bekanntschaften. Unter anderem vermittelte Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich zwischen den "Falken und Tauben", wie er sagte. Unter "Falken" verstand Friedrich Kriminalbeamtinnen, Kriminalbeamte, Richterinnen, Richter und Gerichtsmediziner, die sich verpflichtet sahen, alles zu unternehmen, um den Täter zu überführen. Unter "Tauben" verstand er Sozialarbeiterinnen und Psychotherapeuten, die sich um die Würde der Kinder Sorgen machten. Bei einer Tagung im September 1999 richtete Friedrich den Appell an beide Gruppen: an die Kriminalisten und die Gutachter, "ihre Arbeit nicht therapie- und therapeutenfeindlich zu gestalten" und an die psychosozial und psychodynamisch denkenden Helfer: "So wie wir Sachverständige der Justiz helfen, behindern Sie nicht die Arbeit der Justiz in einem Rechtsstaat!" Die "Taube" und der "Falke" sind zwar kein Liebespaar geworden – sie haben gelernt, nicht ständig ihre Wege zu kreuzen. Nach Univ.-Prof. Friedrich sollte jeder Missbrauchsfall aufgedeckt werden – und angezeigt. "Wir haben es mit Wiederholungstätern zu tun", betont der Vorstand der Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters. Auch eine Verurteilung ist keine Garantie, dass ein Täter geläutert wird. Täter im Normalvollzug bekommen keine Therapie. Werden sie nach Verbüßung der vollen Haftzeit entlassen, hat der Staat weitere Eingriffsmöglichkeiten verloren – und kein Zwangs- oder Druckmittel, ihn einer Behandlung zu unterziehen. In diesen Fällen ist die Rückfallsgefahr am höchsten. Sexualstraftäter, die nur während der Haft eine Therapie erhalten, werden zu 20 Prozent rückfällig. Bei Straftätern, die vorzeitig unter der Bedingung entlassen werden, dass sie sich in Freiheit einer Therapie unterziehen und sich von einem Bewährungshelfer anleiten und kontrollieren lassen, sinkt die Rückfallsgefahr auf 7 Prozent. Eine Kastration trägt praktisch nichts dazu bei, dass ein Sexualstraftäter nicht rückfällig wird. Die "chemische" Kastration mit Medikamenten verringert die Produktion des Sexualhormons Testosteron. Die Erektion wird geringer und schwächt rascher ab – unmöglich wird sie nicht. Der Impuls zur Erektion im Gehirn wird nicht beseitigt. Auch die sexuellen Fantasien des Behandelten werden nicht ausgelöscht. Bei Patienten, die das Präparat absetzen, kehrt die Potenz nach fünf Monate wieder zurück. Die Wirkung der chemischen Kastration ist kaum erforscht. Während einer Untersuchung wurde ein Drittel der Männer während der Behandlung rückfällig.
Selbstmitleid statt Mitleid
Was ein Täter an seinem Opfer verbricht, sieht er in der Regel nicht ein. Seine Strategien zur Täuschung des eigenen Ichs und des Umfelds verhindern das. Viel eher zerfließen sie in Selbstmitleid. "Man muss es in der Prävention für das Umfeld der Kinder viel stärker betonen", sagt Möwe-Leiterin Elisabeth Jupiter. Der Missbrauch bestimme oft das ganze Leben der Opfer. Aus Studien ist bekannt: Mehr als 80 Prozent der drogenabhängigen Mädchen wurden in ihrer Kindheit missbraucht; Prostituierte zu 70 Prozent. Angeblich sind 50 Prozent der Missbrauchstäter als Kind selbst Opfer gewesen. Der Prozentsatz der Opfer, die Täter werden, ist allerdings gering. Studien, die sich mit dem Phänomen befassten wurden eine Zeit lang überbewertet. "Viele haben daraus den falschen Schluss gezogen, dass Opfer extrem gefährdet seien, selbst Täter zu werden", erklärt Dr. Lieselotte Türkmen-Barta vom Verein Limes, der sich mit Jugendlichen beschäftigt, die Kinder sexuell missbraucht haben (siehe in diesem Heft: "Es beginnt harmlos"). Der Missbrauch kann Ursache für viele psychische Erkrankungen sein: Essstörungen, Depressionen, Selbstmordversuche, Aggressionsdurchbrüche. "Siebzig bis achtzig Prozent der Borderline-Erkrankten sind Missbrauchsopfer", sagt die klinische Psychologin Dr. Angelika Göttling, Gutachterin in Fällen sexuellen Missbrauchs. "Sexualprobleme sind fast immer die Folge." Fast alle Missbrauchsopfer haben Schwierigkeiten, eine sexuelle Beziehung mit einem Partner aufzubauen. "Besonders häufig sind auch Körperschemastörungen", sagt Göttling. "Sie können mit ihrem Körper und mit ihren Gefühlen nicht umgehen. Die Folgen sind sehr oft Selbstverletzungen." Vieles lasse sich nie wieder korrigieren. Die Therapie ende praktisch nie. Immer wieder sei sie in verschiedenen Phasen des Lebens notwendig. Das akzeptieren weder die Krankenkassen, noch die Gerichte. Nur in Ausnahmefällen werden seelische Qualen als schmerzensgeldfähige Verletzungen akzeptiert.
Prävention
In der Prävention sind Eltern praktisch auf sich gestellt. Ergreift eine Schule die Initiative, stößt sie oft auf wenig Bereitschaft bei den Eltern, erstens zu den Elternabenden zu kommen, zweitens Geld dafür auszugeben. Als die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien und die Kriminalpolizeiliche Beratung allen Volksschulen Wiens anbot, die Eltern in Elternabenden zu informieren, meldeten sich zehn Schulen. Private Initiativen sind meist teuer; die Wirkung ihrer Programme ist unerforscht. Dasselbe gilt für staatliche Aktivitäten – ihr Vorteil: sie sind gratis, wie zum Beispiel jene der Kriminalpolizeilichen Beratung. Die Wiener Volksschulen werden von 8 Beamtinnen betreut – zwei Kriminalbeamtinnen der Kriminalpolizeilichen Beratung und sechs uniformierte Beamtinnen der Bereichsabteilungen. Pro Jahr sind sie in 20 Volksschulen, zu je durchschnittlich 15 Klassen. "Unser Schwerpunkt ist der Fremdtäter", sagt Ulrike Hais von der Kriminalpolizeilichen Beratung. "Es geht darum, ihnen zu erklären, wohin sie sich um Hilfe wenden können, und darum, ihr Selbstvertrauen zu stärken." Im Turnsaal üben die Kriminalistinnen mit den Kindern das Schreien und damit die "richtige" Reaktion gegen einen Übergriff durch einen Fremdtäter. Selten vertrauen sich missbrauchte Kinder den Beamtinnen bei den Präventionsstunden an. "In fünf Jahren ist mir das nur dreimal passiert", sagt Hais. In Salzburg ist der Präventionsbeamte des Landeskriminalamts Rupert Huttegger mit einer Gruppe von Kriminalisten als "Inspektor Lux" unterwegs. Die Beamten haben eine Bühnenshow entwickelt, mit der sie Kindern Selbstvertrauen einflößen wollen. Das Programm findet Anklang bei Experten und hat Gegner in Reihen der Exekutive – je höher, desto mehr. Das Bundeskriminalamt erließ vor kurzem einen Erlass, in dem angewiesen wurde, derartige Auftritte zu unterlassen. "Es bringt nichts, Schulen im Gießkannenverfahren zu bedienen", sagt Peter Wanke von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien. "Es bedarf einer gründlichen Nachbearbeitung durch die Lehrerinnen und Lehrer." "Im Programm um "Inspektor Lux" ist das ein wesentlicher Teil", versichert Rupert Huttegger. Das Wichtigste in der Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch ist laut der Sachverständigen Dr. Angelika Göttling, die Gesellschaft zu sensibilisieren auf die Signale, die auf Missbrauch hinweisen könnten und darauf, wo sich die Menschen hinwenden können, wenn sie einen Verdacht haben. "Ob eine Anzeige erstattet wird oder nicht, ist von Fall zu Fall abzuwiegen", sagt Göttling. "Im Vordergrund steht die Hilfe für das Kind und dass der Missbrauch gestoppt wird.
Alarmsignale Diese Alarmsignale können auf sexuellen Kindesmissbrauch hinweisen:
• Essstörungen; • Schlafstörungen; • plötzliches Auftreten von Bettnässen; • das Kind verschließt sich zunehmend vor seiner Umwelt; • das Kind geht einem Verwandten plötzlich ohne offensichtlichen Grund aus dem Weg; • aggressives Verhalten; • übersteigerte Neugier, was die Geschlechtsteile betrifft; • nicht altersgemäße sexuelle Annäherungen; • Verlust des Schamgefühls.
Manche Kinder werden "auffälliger", andere ziehen sich zurück. Fest steht: Jedes Kind, das Opfer sexuellen Missbrauchs wird, sucht über verschlüsselte "Alarmsignale" Hilfe bei Erwachsenen. Nur jeder siebente "Notruf" wird gehört.
7 Fragen, die sich Eltern stellen und mit einem klaren "Ja" beantworten sollten: • Spricht mein Kind über alle Probleme mit mir? • Nehme ich mir genügend Zeit für mein Kind? • Gebe ich vor meinem Kind zu, dass auch ich Fehler machen kann? • Darf mein Kind ungewollte Zärtlichkeiten (Begrüßungsbussi) ablehnen? • Kenne ich die Freunde meines Kindes? • Kommt mein Kind immer pünktlich nach Hause? • Ist mein Kind immer in einer Gruppe unterwegs?
7 Punkte, die Kinder schützen, wenn sie alleine unterwegs sind: • von Fremden kein Geschenk annehmen; • nicht mit Fremden mitgehen; • nicht in ein fremdes Auto einsteigen; • keinen Fremden in die Wohnung lassen; • per Telefon keine Auskunft über Familienangelegenheiten weitergeben; • einsame Wege und Plätze meiden; • bei Verfolgung auf belebte Plätze flüchten und bei Erwachsenen Hilfe suchen; Eltern sollten "Schutzinseln" schaffen.
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