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Die Anfrage
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Frau Minister, was macht das BMI gegen Wirtschaftskriminelle?
Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossinnen an die Bundesministerin für Inneres, Zahl 3270/J XXIV. GP, vom 15.10.2009, betreffend „Betrug und Wirtschaftskriminalität in Österreichs Unternehmen".
Unternehmen, die bei betriebs- und finanzinternen Kontrollen sparen, spüren die Wirtschaftskriminalität besonders. Denn mit Wirtschaftskrisen steigen auch die Wirtschaftsdelikte in Unternehmen. Nach Presseberichten steigen vor allem Diebstahl, Betrug, Veruntreuung und Unterschlagung (Vermögensdelikte). ACFE, eine internationale Vereinigung von Spezialisten zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, geht nun davon aus, dass Wirtschaftskriminalität weiter ansteigen wird. In ihrer Studie über die Auswirkungen der Rezession haben 90 Prozent der befragten betrieblichen Betrugsbekämpfungsexperten (Fraud-Experten) gemeint, dass in den nächsten zwölf Monaten die Fälle weiter zunehmen werden, wobei „Veruntreuung“ bei den Vermögensdelikten ihrer Meinung nach das häufigste Delikt sein wird. Die Justizministerin beabsichtigt wiederum nach Presseberichten eigene Spezialeinheiten für Wirtschaftsstrafsachen an den vier Oberstaatsanwaltschaften einzurichten. Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende Anfrage:
Welche Formen von Wirtschaftskriminalität bzw. Wirtschaftsdelikten sind dem Ressort in den letzten Jahren bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Branchen und Bundesländer)? Dr. Maria Fekter: Eine einheitliche Definition von „Wirtschaftskriminalität“ existiert in Österreich nicht. Je nach Interessenslage wird dieser Begriff unterschiedlich definiert. Die Kriminalstatistik trifft bei den Opfern keine Unterscheidung zwischen juristischen und natürlichen Personen, wobei hinzuweisen ist, dass auch natürliche Personen mit einem Unternehmen am Wirtschaftsleben teilnehmen können. Das Strafgesetzbuch kennt auch keinen Abschnitt mit Bezug auf Wirtschaftsdelikte, sondern spricht allgemein von „Strafbaren Handlungen gegen fremdes Vermögen“, die im wesentlichen auch alle jene Delikte erfassen, die nach dem Schutzzweck auch die Wirtschaft betreffen können. Die Wirtschaftskriminalität zeichnet sich durch die Formenvielfalt aus, die ständig Veränderungen unterworfen ist und sich auch auf die unterschiedlichsten Branchen bezieht. Eine gesonderte Erfassung aller auftretenden Formen von Wirtschaftskriminalität und nach Branchen erfolgt nicht.
Welche Maßnahmen wurden bzw. werden seitens des Ressorts generell gegen die unterschiedlichen Formen von Wirtschaftskriminalität ergriffen? Welche Service- und Beratungsleistungen werden durch das Ressort Unternehmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität angeboten? Fekter: Sowohl im Bundeskriminalamt als auch in den Landeskriminalämtern wurden Einheiten eingerichtet, die sich mit der Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkriminalität befassen. In diesen Einheiten arbeiten auf Finanzermittlungen und Wirtschaftsdelikte spezialisierte Beamtinnen und Beamte in den Bereichen Betrug, Fälschung und Geldwäsche. Das Bundeskriminalamt arbeitet mit der Österreichischen Wirtschaftskammer (WKÖ) eng zusammen und es werden anlassbezogen auch immer wieder Warnmitteilungen über die WKÖ den betroffenen Branchen übermittelt. Weiters stellt das Bundeskriminalamt häufig Vortragende bei Veranstaltungen der Wirtschaftskammer. Im Bereich der Geldwäsche erfolgen regelmäßig Sensibilisierungsveranstaltungen in Kooperation mit der WKÖ. Seit 2009 besteht überdies eine enge Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Inneres und der WKÖ. Mit einzelnen Sparten der WKÖ werden verschiedene Projekte durchgeführt, wie z.B. Sicherheit für den Handel, Sicherheit für Banken, SMS-Informationen für Handel, Tankstellen und Taxilenker.
Welche Haltung nimmt das Ressort zu den vorliegenden Aussagen von ACFE ein? Welche Schlussfolgerungen zieht das Ressort daraus? Fekter: Die internationale Vernetzung der Wirtschaft, die weltweite Finanzkrise, der verschärfte Wettbewerb und der Zwang zu finanziellen Einsparungen in Unternehmen lässt eine weitere Zunahme bei den „Wirtschaftsdelikten“ erwarten. Aus diesem Grund wurde in diesem Jahr auch eine enge Kooperation mit der WKÖ vereinbart, um die Prävention zu forcieren. Darüber hinaus sind auch die Schulungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität zu forcieren.
Welche Haltung nimmt das Ressort zu Whistleblower ein, die Fälle von Wirtschaftskriminalität aufdecken? Fekter: Gerade im Bereich der Organisationsdelikte sind Whistleblower ein geeignetes Instrument zur Aufklärung. Dies gilt auch für den Bereich der Wirtschaftskriminalität, sofern sie mit Organisationsdelikten einhergehen.
Halten Sie zusätzliche gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität für notwendig? Wenn ja, welche? Fekter: Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung der Wirtschafts- und Finanzkriminalität ist eine Erweiterung der Rechtsinstrumentarien auf europäischer Ebene geboten. Beispielhaft seien hier ein europäischer Hausdurchsuchungsbefehl und eine europäische Überwachung der Telekommunikation analog dem europäischen Haftbefehl sowie eine rasche Umsetzung der EU Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung genannt.
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